Im April ist das zweite Mal in diesem Jahr ein Fall von großflächigem Identitätsdiebstahl im Internet aufgedeckt worden. Mehrere Millionen Deutsche waren hiervon betroffen. Mit den gestohlenen E-Mail-Adressen und den zugehörigen Passwörtern versuchen Kriminelle, sich in E-Mail-Konten einzuloggen und diese für den Versand von SPAM-Mails zu missbrauchen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den gefundenen Adressen und Passwörtern nicht nur um die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten handelt, sondern auch um Zugangsdaten zu anderen Online-Diensten wie Online Shops, Internet-Foren oder sozialen Netzwerken. Die Webseite https://www.sicherheitstest.bsi.de bietet eine Überprüfungsmöglichkeit, ob man von dem Identitätsdiebstahl betroffen ist. Angesichts der Zunahme von Identitätsdiebstahl im Internet sollten Passwörter nach bestimmten Regeln ausgesucht werden und regelmäßig geändert werden. Ein gutes Passwort besteht dabei aus mindestens acht Zeichen und enthält Groß und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Als Passwort ungeeignet sind Geburtsdaten, der eigene Name, die Ziffernfolge 123456 oder das Wort Passwort. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Ein ausgewogenes Anlageportfolio zeichnet sich durch seine breite Aufstellung aus. Das heißt, dass risikoreiche und renditestarke Anlagen stets durch risikoarme und dafür jedoch renditeärmere Produkte ergänzt werden. Der Klassiker unter den sicheren Anlagen sind die sogenannten Rentenfonds. Dabei handelt es sich um Investmentfonds, die ihre Gelder vorrangig in festverzinsliche Wertpapiere, wie zum Beispiel Pfandbriefe, Kommunalobligationen oder Anleihen, investieren. Die Rendite erwirtschaften die Rentenfonds durch die erhaltenden Zinszahlungen sowie den Handel mit den entsprechenden Wertpapieren. Rentenfonds gibt es in unterschiedlicher Zusammensetzung. Es gibt Produkte, die speziell nur in deutsche Wertpapiere investieren, oder solche die auch in Anlagen aus Europa und anderen Regionen engagiert sind. Gemeinsam haben sie jedoch alle, dass sie eine vergleichsweise sichere Rendite erwirtschaften, die wiederum eine gute Basis für eine langfristige Geldanlage bietet. Denn in der Regel lässt sich die jährliche Rendite aufgrund der feststehenden Zinszahlungen sehr gut im Vorhinein kalkulieren. (Quelle CASMOS Media GmbH
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) wurde bislang von den jeweiligen Bundesländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kfz-Steuer von den Bundesländern auf den Bund übertragen. Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Künftig sind die entsprechenden Hauptzollämter die Ansprechpartner in puncto Kfz-Steuer. Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen erfolgt die Aufgabenüberleitung schrittweise. Im Februar machten Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den Anfang. Im März folgten Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Für April ist die Aufgabenüberleitung in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vorgesehen. Im Mai erfolgt schließlich die Überleitung in den Bundesländern Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Wichtig: Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Bei der Steuerbemessung ändert sich ebenfalls nichts. Außerdem bleibt die bisherige Steuernummer als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung wird zunächst intern neue Steuernummern vergeben. Die Zollbehörden weisen zudem daraufhin, dass der Lastschrifteinzug oder die Kfz-Steuererstattung infolge von technischen Umstellungsarbeiten aufgrund des Übergangs um mehrere Wochen verzögert erfolgen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Alles neu macht der Mai – diese Weisheit gilt in diesem Jahr vor allem für die Flensburger Verkehrssünderkartei. Neben dem Namen – aus dem bisherigen Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister – ändert sich vor allem die Punktesystematik. Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis künftig nur noch acht statt bisher 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug ändert sich aber auch die entsprechende Punktevergabe, denn eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es künftig keine Punkte mehr. Allerdings steigen dafür auch die Strafzahlungen bei manchen Verstößen. Punkte aus dem alten System werden umgerechnet. Ab Mai gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten ergeben einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten fallen zwei Punkte an. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ähnlich wie im bisherigen System ist auch im neuen Fahreignungsregister ein Punkteabbau möglich. Bis zu einem Stand von ein bis fünf Punkten kann ein Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Zudem ermöglichen starre Tilgungsfristen einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erlöschen nach zweieinhalb Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten entfallen nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Delikte wie Telefonieren am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden ab dem 1. Mai 2014 teurer. Ähnliches gilt für Parkverstöße. Zahlte man bisher zwischen 5 und 25 Euro, verlangen die Kommunen künftig 5 Euro mehr. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Der Start für Cabrio- und Motorradfahrer in die neue Saison ist in vielen Regionen längst erfolgt. Von der technischen Seite einmal abgesehen, sollte aber auch sonst alles andere passen. Zu Recht absolvieren manche Motorradfahrer zunächst ein Fahrtraining. Schließlich spielt hier das Thema Sicherheit eine besonders große Rolle. Denn schon beim reinen Sonntagsausflug auf zwei Rädern ereignen sich im Körper ähnliche Dinge wie beim Hochleistungssport. Und wer Sport nicht in seinen Alltag integriert hat, kann schnell überfordert sein. Beim Cabrio-Fahren stellt sich zwar kaum die Frage nach der körperlichen Fitness, doch wie bei den nicht ganzjährig genutzten Motorrädern ergeben sich auch hier versicherungstechnisch Besonderheiten. Bei Saisonkennzeichen sind die gewählten Zeiträume unbedingt zu beachten. Sonst riskieren Fahrer nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch den Versicherungsschutz. Denn: Passiert außerhalb der Saison ein Unfall, haftet der Fahrer für seinen eigenen Schaden komplett. Den Schaden des Unfallgegners reguliert die Versicherung zwar; jedoch nimmt sie dann den leichtsinnigen Versicherungsnehmer in Regress. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die gesetzliche Unfallversicherung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Zweck dieser Sparte der Sozialversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten soll sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Vielen Arbeitnehmern sind die jeweiligen Sparten-Versicherer in Form der bundesweit neun Berufsgenossenschaften geläufig. Hinzu kommt [&hellip
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